Von Vereinsmitgliedern waren seit März 2012 wiederholt Baumaßnahmen der Firma Herbstreith & Fox sowohl der Bauaufsichtsbehörde wie auch dem LUGV gemeldet
worden und es wurde um Auskunft gebeten, ob diese genehmigt seien. Laut Antwortschreiben der
Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 19.07.2012
waren keine Baugenehmigungen erteilt und es lagen auch keine entsprechenden Bauanträge vor. Weiterhin geht aus dem Schreiben hervor, dass Schwarzbauten festgestellt wurden. Die
Baumassnahmen wurden ungeachtet dessen kontinuierlich fortgeführt. Als dann der Presse (
MAZ vom 14.01.2013) zu entnehmen war, dass die Firma Herbstreith & Fox eine
neue Anlage mit einer Jahreskapazität von 2.000 t Ende 2012 in Betrieb genommen hatte, mussten wir aktiv werden.
Der erste Schritt war eine Anfrage bezüglich ungenehmigter Bautätigkeiten in der Ortsbeiratssitzung (
Protokoll vom 22.01.2013).
Der zweite Schritt waren gleichlautende Schreiben an das
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und an den
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Fachdienst Technische Bauaufsicht am 20.02.2013. Dem bereits vorliegenden
Antwortschreiben des LUGV ist zu entnehmen, dass seitens des LUGV keine Baugenehmigungen erteilt wurden. Aus der
Antwort des Landkreises Potsdam-Mittelmark geht hervor, dass auch seitens des Landkreises keine Baugenehmigungen erteilt waren.
Vollkommen unverständlich ist hingegen die
Stellungnahme der Stadt Werder zur Ortsbeiratssitzung
vom 22.01.2013. In diesem Schreiben vom 22.02.2013 wird behauptet, dass Baugenehmigungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit Datum 11.06.2012 vorliegen würden.
Dies hatte die Behörde aber in Ihrem Schreiben vom 19.07.2012 an uns bereits ausgeschlossen. Was passiert hier? Sollen Schwarzbauten nachträglich unter Umgehung
der Rechte der benachbarten Wohn- und Wochenendnutzung legalisiert werden? Wir müssen hier daran erinnern, dass in der gesamten Kolonie Zern, also auch für
Herbstreith & Fox lediglich ein Bestandsschutz existiert. Schwarzbauten führten in anderen Fällen innerhalb der Kolonie Zern bislang in der Regel zum Verlust des Bestandsschutzes.